



Der Verunsicherung und Ratlosigkeit in Sachen PAK begegnet UZIN nicht mit Panikmache und überzogenen Forderungen, sondern mit technisch durchdachten, machbaren und bezahlbaren Sanierungsmaßnahmen, mit denen eine zukünftige PAK-Exposition zuverlässig unterbunden werden kann.
Die PAK-Situation in den betroffenen Wohnungen stellt sich je nach Lage und Standort durchaus unterschiedlich dar. Bei der Entscheidung, ob Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen sind, hilft eine Presseerklärung des Umweltbundesamts (UBA) vom 29.04.1998. Danach hängen die erforderlichen Maßnahmen vom Benzolalpyren (BAP)-Befund ab wie folgt (vereinfacht dargestellt):
| BAP im Alt-Klebstoff (mg/kg) | BAP im Hausstaub (mg/kg) | Maßnahmen |
| < 10 | Messung nicht notwendig | keine |
| Messung nicht notwendig | < 10 | situationsbedingt/mittelfristig |
| >10 | >10 | kurzfristig |
Aufgrund der seit dem Bau der Wohnungen vergangenen, langen Zeit sind flüchtige PAK weitgehend aus der Klebstoffschicht verschwunden. Mit PAK-Dämpfen in der Raumluft ist deshalb nur noch in den seltensten Fällen zu rechnen. Feststellbar sind PAK heute vor allem als Anhaftung und Bestandteil im Hausstaub der betroffenen Wohnungen. Man erklärt sich diese Staubbelastung durch das Austreten von PAK-haltigen Klebstoffpartikeln aus den immer vorhandenen Fugen und Rissen im Boden und entlang den Wänden.
Eine wirkungsvolle Sanierung der betroffenen Wohnungen kann deshalb nur mit Methoden erfolgen, mit denen jede weitere Entstehung oder Freisetzung PAK-haltiger Stäube verhindert wird. Daneben sollte jedes Verfahren entsprechend den fachlichen Regeln der Fußbodentechnik und mit üblichen handwerklichen Mitteln durchführbar sein. Die Akzeptanz einer Sanierungsmethode wird nämlich auch hier von einer Abwägung wirtschaftlicher, technischer und ökologischer Aspekte und damit letztlich vom Preis-Leistungs-Verhältnis des Verfahrens abhängen. Dieses gesamtheitliche Betrachtungsschema liegt dem vorliegenden UZIN-PAK-Sanierungssystem mit den drei folgenden Verfahrensvarianten zugrunde:
| UZIN-Einschlußverfahren | Festliegendes Alt-Parkett bleibt an Ort und Stelle |
| UZIN-Versiegelungsverfahren | Alt-Parkett wird entfernt, Alt-Klebstoff wird versiegelt |
| UZIN-Entfernungsverfahren | Alt-Parkett und Alt-Klebstoff werden entfernt |
In Abhängigkeit von der jeweils vorliegenden Situation erfolgt also der Aufbau des neuen Bodenbelages entweder auf dem belassenen Alt-Parkett, nach Entfernung des Alt-Parketts auf dem versiegelten Alt-Klebstoff oder auf dem komplett von Altschichten befreiten Estrich. Für den Fall, dass auch der Alt-Estrich entfernt wird, erübrigt sich ein spezielles Sanierungsverfahren, weil dann auf dem neu einzubringenden Estrich nach sowieso bekannten Regeln des Fachs gearbeitet werden kann.
Beim UZIN-PAK-Sanierungssystem wird berücksichtigt, dass als Neu-Belag außer Parkett auch andere Bodenbeläge in Frage kommen, z.B. textile oder elastische Bodenbeläge, Linoleum, Keramik u.a. Bei jedem der drei UZIN-Sanierungsverfahren finden sich deshalb Aufbauschemata, Arbeitsanweisungen und Ausschreibungstexte für verschiedene Arten von Neu-Belägen.

