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2.2 UZIN-Versiegelungsverfahren

- Alt-Parkett wird entfernt / Alt-Klebstoff bleibt -

Ist das Alt-Parkett nicht mehr intakt oder über größere Flächenbereiche nicht mehr festliegend, muß es entfernt werden. Ebenfalls entfernt werden müssen alle losen oder labilen Zonen der zutagetretenden Alt-Klebstoffschicht. Die verbleibende Alt-Klebstoffschicht, soweit festhaftend auf dem Untergrund, wird mit zwei Schichten einer sehr widerstandsfähigen Reaktionsharz-Grundierung versiegelt. Diese Siegelschicht verhindert jeden weiteren Austritt PAK-belasteter Staubteilchen. Mit einer faserarmierten Zementausgleichsmasse wird darauf ein neuer, ebener verlegereifer Untergrund hergestellt, auf dem nun alle Arten von Bodenbelägen neu verlegt werden können. Das entfernte Alt-Parkett läßt auch genügend Reserve an Aufbauhöhe für den Einbau zusätzlicher UZIN-Dämmunterlagen für verbesserte Wärme- oder Trittschalldämmung, falls erforderlich oder gewünscht.

Vorteile:

  • Keine komplette Entfernung der belasteten Alt-Klebstoffschicht
  • Keine zusätzliche Aufbauhöhe erforderlich
  • Neuverlegung jeder Art von Bodenbelag möglich
  • Bereits praktisch erprobt

Voraussetzungen:

  • Alt-Parkett und lose Alt-Klebstoffzonen werden entfernt und fachgerecht entsorgt
  • Meldungpflicht bei Bau-Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt
  • Erforderliche Ausrüstung für Arbeitsschutz und Entsorgung Bürokratie
  • Geringe Mengen besonders überwachungsbedürftigen Abfalls

 

 

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