



- Alt-Parkett und Alt-Klebstoff werden entfernt -
Aus verschiedenen Gründen kann es erforderlich oder gewünscht sein, dass die PAK-haltigen Kleberschichten komplett entfernt werden. Das schließt zwangsläufig auch die vorhergehende Entfernung des Alt-Parketts mit ein. Die Totalentfernung der Parkett- und Kleberschicht ist die durchgreifendste, aber auch die teuerste Methode, weil in erheblichem Umfang mit aufwendigen Arbeitsschutz- und Entsorgungsmaßnahmen zu rechnen ist. Technisch gesehen ist die aufwendige Totalentfernung nur dann erforderlich, wenn auch die Kleberschicht nicht mehr die erforderliche Eigenfestigkeit oder den Haftverbund zum Untergrund aufweist. Nach kompletter Entfernung des Alt-Parketts wird die Kleberschicht unter entsprechenden Staubschutz- und Sicherheitsmaßnahmen abgefräst. Bürsten oder Schleifen ist aufgrund der thermoplastischen, schmierenden Eigenschaften des Alt-Klebers in der Regel nicht möglich.
Die abgefräste Estrichoberfläche wird grundiert und gespachtelt. Auf dem so hergestellten, verlegereifen Untergrund kann dann jede Art von Bodenbelag neu verlegt werden. Auch hier ist genügend Aufbauhöhe vorhanden, um ggf. zusätzliche UZIN-Dämmunterlagen für verbesserte Wärme- und Trittschalldämmung mit einzubauen.
Vorteile:
- Mögliche Vorteile in psychologischer und gesamtökologischer Hinsicht
- Keine zusätzlich Aufbauhöhe erforderlich
- Neuverlegung jeder Art von Bodenbelag möglich
- Bereits praktisch erprobt
Voraussetzungen:
- Alt-Parkett und Alt-Klebstoff werden komplett entfernt und fachgerecht entsorgt
- Alt-Klebstoffschicht und Estrichoberfläche müssen abgefräst werden
- Meldung bei Bau-Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt
- Erforderliche Ausrüstung für entsprechenden Arbeitsschutz, Entsorgung und Bürokratie
- Größere Mengen besonders überwachungsbedürftigen Abfalls
- Hoher Gesamtkostenaufwand
Zu jeder der drei UZIN-Sanierungsverfahren finden Sie in den anschließenden Kapiteln Aufbauschemata, Arbeitsanweisungen und Ausschreibungstexte für die Neuverlegung verschiedener Belagsarten (Parkett, Linoleum, PVC-Beläge, Textilbeläge und Keramik). Eine Gewährleistung kann dabei nur übernommen werden, wenn ausschließlich mit von UZIN empfohlenen Produkten gearbeitet wird.

