



Reaktionsharze und TRGS 610
Auch fast alle Reaktionsharze, z.B. Polyurethane und Epoxidharze, sind Gefahrstoffe. Anders als lösemittelhaltige Produkte können jedoch die in der Regel lösemittelfreien Reaktionsharzprodukte nach heutigem Kenntnisstand bei ganz normaler Belüftung der Arbeitsräume ohne Überschreitung von Luftgrenzwerten verarbeitet werden.
Richtig ist, dass flüssige Reaktionsharzkomponenten bei zu sorgloser Handhabung oder bei besonders empfindlichen Personen zu Sensibilisierungen oder Allergien führen können. Bei Epoxidharzen gilt dies für beide Komponenten, bei Polyurethanen nur für die Härterkomponente. Der Augen- und Hautkontakt mit flüssigen, nicht ausgehärteten Reaktions-harzen ist deshalb zu vermeiden. Empfehlenswert bei der Verarbeitung sind Handcreme und Schutzhandschuhe, bei dünnflüssigen Produkten auch eine Schutzbrille. Alle Gefahren- und Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten. In ausgehärtetem Zustand sind Reaktionsharze völlig unbedenklich.
Der Hinweis in der TRGS 610, Reaktionsharzprodukte seien keine Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Produkte, schließt Reaktionsharze in keiner Weise von der Verwendung aus. Hier greift die Substitutionspflicht. Weil Reaktionsharzprodukte nämlich in vielen Fällen technisch hervorragend geeignet sind und nicht durch weniger gefährliche Dispersionsprodukte ersetzt werden können, sind sie nach heutigem Kenntnisstand in vielen Fällen genau die richtige Wahl und lösemittelhaltigen Produkten vorzuziehen, z.B. als Sperrgrundierung, für Parkett u.ä. In einigen Fällen sind sogar nur Reaktions-harze geeignet, z.B. für rückseitig strukturierte Gummibeläge. Mittlerweile existieren aber auch eine Reihe von technisch hochwertigen, kennzeichnungsfreien Reaktionsharzprodukten auf PU- oder Silan-Basis, die vom Gefahrenpotenzial her mit Dispersionsprodukten vergleichbar sind.

