Wir helfen gerne.
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Fortbildungslehrgang zur Verlängerung der Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 5
Voraussetzung: Nachweis der gültigen Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4C
Durch die Teilnahme an diesem 1-tägigen Fortbildungslehrgang verlängert sich Ihr bestehender Sachkundenachweis um weitere 6 Jahre. Hierfür ist keine Prüfung erforderlich. Der Nachweis einer noch gültigen Sachkunde ist durch Kopie des Zertifikats zu erbringen. Dieser Lehrgang ist behördlich anerkannt.
REFERENT
Björn Koch
Geschäfsführer LfS GmbH | Lösungen für Schadstoffe
TEILNAHMEGEBÜHR
139,00 Euro pro Teilnehmer (zzgl. MwSt.)
In der Teilnahmegebühr ist die Verpflegung während der Schulungstage und alle Schulungsunterlagen enthalten.